INFO - WISSENSWERTES - T
Teilungsamt
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Das Teilungsamt erledigt im Auftrag des Bundes, des Kantons und der Gemeinde sämtliche Aufgaben, die der Gesetzgeber der Teilungsbehörde zugewiesen hat. Es sind dies insbesondere:
► Sicherung des Erbgangs (Sicherungsinventar etc.)
► Erbenabklärungen, Erbgangseröffnung
► Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
► Steuer-/öffentliches Inventar
► Mitwirkung bei der Teilung
► Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge
Gleichzeitig werden die Erbschaftssteuern für die Gemeinde und den Kanton veranlagt und bezogen.
Welche Unterlagen müssen an die Eröffnung des Erbganges mitgebracht werden?
► Adressen der gesetzlichen Erben
► Allfällige Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge
► Aufstellung über das Nachlassvermögen (Bankauszüge)
► Versicherungspolicen
Hinweis:
Die Details über die Abwicklung der Erbschaft, die Erbschafts-steuern usw. erfahren Sie auf der zuständigen Gemeindekanzlei oder auf deren Webseite:
Telefonketten
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Die Idee der Telefonketten von Pro Senectute Schweiz ist ebenso einfach, wie überzeugend: Ältere Menschen einer bestimmten Region rufen sich zu einer vereinbarten Zeit an und erkundigen sich nach dem gegenseitigen Befinden – eine willkommene Abwechslung im Alltag.
Telefonketten richten sich an ältere Menschen, die ihre Lebensweise im gewohnten Umfeld bewahren möchten und so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben wollen. Ältere Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder sich einsam fühlen, können so auf einfache Weise neue Kontakte knüpfen.
Und so funktioniert's:
► Die Vermittlerin der Kontaktstelle nimmt die Anmeldungen von interessierten Seniorinnen und Senioren entgegen und stellt
die Telefonkette zusammen
► Jeder Teilnehmer verpflichtet sich während eines bestimmten Zeitfensters (z.B. jeden Mittwochabend zwischen 19 und 21Uhr)
die nächste Person auf der Liste anzurufen und sich nach deren Befinden zu erkundigen
► Bleibt ein Anruf unbeantwortet, ist mit jedem Teilnehmenden vereinbart, was in dieser Situation zu tun ist und wer benachrichtigt
werden soll
Weiterführende Infos:
Video Telefonkette
Pro Senectute Telefonketten
Hinweis:
Möchten Sie auch regelmässig Kontakt zu anderen Personen pflegen und haben Sie Freude am Telefonieren? Verfügen Sie über ein eigenes Telefon (Mobil oder Festnetzanschluss) und sind bereit, innerhalb eines Zeitfensters den nächsten Teilnehmenden auf der Liste anzurufen? Dann ist die Telefonkette die optimale Lösung. Bitte melden Sie sich bei Pro Senectute in Willisau.
Kontakt:
Pro Senectute Kanton Luzern
Geschäftsstelle Willisau
Menzbergstrasse 10, 6130 Willisau
Tel. 041 972 70 60 E-Mail >
Testament
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Was soll mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen? Ist es Ihnen wichtig, eine Person ausserhalb Ihrer gesetzlichen Erben zu berücksichtigen? Möchten Sie nach Ihrem Tod eine bestimmte Organisation finanziell unterstützen? Mit einem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Sie schaffen damit Klarheit für sich und Ihre Angehörigen.
Man unterscheidet drei Testamentformen:
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Das eigenhändige Testament
Das eigenhändige Testament schreiben Sie selber. Damit es gültig ist, müssen Sie das Testament von Anfang bis Ende von
Hand schreiben, mit Ihrer Unterschrift sowie mit dem Ausstellungsdatum und -ort versehen. -
Das öffentliche Testament
Das öffentliche Testament wird von einem Notar errichtet. Ein öffentliches Testament ist sinnvoll, wenn Sie aufgrund einge-schränkter motorischer Fähigkeiten nicht in der Lage sind, das Testament von Hand zu verfassen; wenn Ihre Urteilsfähigkeit
bei der Errichtung des Testaments später angezweifelt werden könnte; wenn Ihre Finanz-, Erb- und Familienverhältnisse
komplex sind. -
Das mündliche Nottestament
Das mündliche Nottestament ist nur für Notfälle gedacht. So kann der letzte Wille noch auf dem Sterbebett an zwei Zeugen mündlich erklärt werden. Einer der Zeugen hat die Erklärung unter Angabe des Ortes und des vollständigen Errichtungs-
datums sofort aufzuschreiben und mit der Unterschrift beider Zeugen unverzüglich bei einer Gerichtsbehörde einzureichen.
Quelle: Palliativ Luzern
Zunehmende Bedeutung erlangt auch das digitale Erbe. Es gibt in der Schweiz kaum noch Personen, die das Internet nicht nutzen. Die Angehörigen müssen sich nach dem Tod eines ihnen nahe stehenden Menschen auch um dessen digitales Erbe kümmern. Ohne die nötigen Zugangsdaten lässt sich jedoch wenig ausrichten. Deshalb sollte man sich zu Lebzeiten Gedanken zu seinem digitalen Nachlass machen. Wertvolle Tipps sowie Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier >
und hier >
Weiterführende Informationen:
Wie verfasse ich ein Testament
Checkliste für das eigenhändige Testament
Aufbewahrungsort meines Testamentes
SRF-Podcast¦Über den Tod hinaus: Den eigenen Nachruf schreiben
Hinweis:
Das Testament kann im Kanton Luzern beim Teilungsamt der Wohngemeinde hinterlegt werden.
Falls Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihres Testaments benötigen, empfehlen wir Ihnen mit einem Notar Kontakt aufzunehmen.
Kontakte:
Teilungsamt Egolzwil, Zentrale Dienste
Gemeindekanzlei, Dorfchärn
Tel. 041 984 00 10 E-Mail > Webseite >
Teilungsamt Wauwil, Beat Rölli
Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 5
Tel. 041 984 11 11 E-Mail > Webseite >
Luzerner Notarenverband
Ober-Emmenweid 46, 6020 Emmenbrücke
Tel. 041 289 29 29 E-Mail > Webseite >
Todesfall
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Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt eine schmerzliche Lücke in unserem Leben. Die Hinterbliebenen sind mit Dingen konfrontiert, die möglichst schnell erledigt werden müssen. Geben Sie sich trotzdem Zeit für Ihre Gefühle, Gedanken und Trauer. Nehmen Sie Hilfe in Anspruch von Angehörigen, Spitex, SeelsorgerIn, Bestattungsinstitut, denn unmittelbar nach einem Todesfall gibt es für die Hinterbliebenen wichtige Formalitäten zu erledigen: Der Tod muss amtlich registriert werden; Angehörige sollen Gelegenheit erhalten, Abschied zu nehmen, und es gibt auch einige administrative Dinge, die Sie baldmöglichst an die Hand nehmen sollten.
Stirbt jemand zu Hause, müssen Sie möglichst rasch den Arzt rufen. Er stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes aus. Ist der Hausarzt oder die behandelnde Ärztin nicht erreichbar, rufen Sie den Notarzt. Stirbt jemand im Spital oder im Heim, kümmert sich das Personal um diese Formalitäten. Bei einem ‚aussergewöhnlichen Tod‘ (Unfall, Suizid, begleiteter Freitod) müssen Sie sofort die Polizei rufen. Diese bestellt einen Amtsarzt, der die amtliche Leichenschau vornimmt, um Todeszeit und Todesursache festzustellen.
Die Angehörigen sind verpflichtet, den Todesfall so schnell wie möglich der Gemeindeverwaltung oder dem regionalen Zivilstandsamt Willisau zu melden. Mitzubringen sind:
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ärztliche Todesbescheinigung
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bei Verheirateten das Familienbüchlein
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bei ausländischen Staatszugehörigen: Niederlassungsausweis, Pass, Geburts- und Eheschein
Die Gemeindeverwaltung veranlasst beim Zivilstandsamt Willisau das Eintragen des Todes ins Zivilstandsregister. Das Zivilstands-
amt stellt darauf die Erdbestattung- oder die Kremationsbewilligung aus. Die Friedhofverwaltung der Gemeinde informiert Sie über Bestattungsmöglichkeiten und Grabarten; siehe auch Bestattungen. In unseren Gemeinden gibt es für die Erdbestattung und die Kremation einen Einheitssarg; damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass im Tod alle gleich sind.
Mit der Seelsorgerin können neben der persönlichen Trauer auch nötige Vorkehrungen besprochen werden.
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Trauerfeier und Beerdigung: Termin und Gestaltung
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Kremation oder Erdbestattung
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Musik, Spenden, Sterbegebet, Dreissigster usw.
Wenn der Besuch des Seelsorgers nicht nötig oder nicht möglich ist (Spital, Altersheim), vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin zur Besprechung der Bestattung.
Ausserhalb des kirchlichen Rahmens können Sie für die Abdankung an eine Bestattungsrednerin oder einen freischaffenden Theologen wenden.
Woran Sie auch noch denken müssen:
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Testament und Bestattungsanordnung suchen (oft beim Familienbüchlein oder Schriftenempfangsschein hinterlegt)
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Über den Todesfall informiert werden müssen:
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die nächsten Angehörigen, Verwandte und Freunde
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ggf. Arbeitgeber oder Geschäftspartner
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ggf. eigenen Arbeitgeber
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ggf. Vereinspräsidenten
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Versicherungen, speziell Unfall- und Lebensversicherung
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Ausgleichskasse
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Krankenkasse
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Pensionskasse
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Todesanzeigen aufgeben in Regionalzeitung/en Todesanzeige erstellen >
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Leidzirkulare drucken lassen und versenden
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Blumenschmuck für Sarg oder Urne und Grab bestellen
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Leidmahl: Lokalität reservieren lassen
Nach der Trauerfeier/Bestattung:
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Danksagungskarten oder Danksagungsanzeigen drucken lassen und versenden
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Teilungsamt der Gemeinde kontaktieren
Folgende Dokumente müssen beigebracht werden:-
allfällige Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge
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Adressen der gesetzlichen Erben (oder der eingesetzten Erben)
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Aufstellung der Aktiven und Passiven beider Ehegatten per Todestag
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vorhandene eheliche Vermögenswerte wie Wertschriften, Sparhefte, Barschaft etc., (Bankauszüge der Vermögenswerte per Todestag)
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Aufstellung über allfällige ausgerichtete Erbvorempfänge oder Schenkungen
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allfällige Beteiligungen
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allfällige vorhandene Policen von Lebensversicherungen
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evtl. weitere zur Eruierung des Nachlasses dienende Unterlagen
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Weitere Aufgaben:
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Laufende Verträge, Mitgliedschaften, Abonnements kündigen (zB Zeitungen, Swisscom, digitale Angebote)
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Zustelladresse bei der Post berichtigen
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Telefoneintrag ändern lassen
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Betreuende Fachärzte, Physiotherapie etc. informieren
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Bepflanzung und Unterhalt des Grabes in die Wege leiten
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Grabeinfassung und Grabdenkmal in Auftrag geben
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Trauerprozess und Trauerverarbeitung
Trauern hilft den Hinterbliebenen, Abschied zu nehmen und ein Leben ohne die geliebte Bezugsperson zu beginnen. Jeder Mensch trauert anders und um einen Verlust zu verarbeiten braucht jeder unterschiedlich viel Zeit. Lassen Sie die Trauer zu, sie ist notwendig für den Heilungsprozess der Seele. Schreiben Sie auf, was Sie bewegt, führen Sie ein Trauertagebuch. Schreiben Sie einen Brief an die verstorbene Person. Gespräche sind heilsam. Selbsthilfegruppen, TrauerCafés oder TrauerbegeleiterInnen bieten wertvolle Unter-stützung.
Weitere Informationen:
Todesfall - was tun? Merkblatt der Gemeinde Egolzwil
Trauerportal: Todesfall, was tun? mit umfangreichen Checklisten
Trauerprozess und Trauerbewältigung
Hinweis:
Ein Todesfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen ein unfassbar schmerzlicher und ungewohnt schwieriger Moment. Er bringt Trauer, Verzweiflung und oft auch Ratlosigkeit. In dieser schwierigen Situa-tion sind Angehörige mit Entscheidungen und Vorkehrungen kon-frontiert, auf die sie oft nicht vorbereitet sind. Die oben angeführten Informationen sollen Ihnen in diesen schweren Tagen eine Anleitung bieten, wie Sie vorgehen müssen und was alles wann erledigt wer-den muss.
Kontakte:
Röm. Kath. Pfarramt Egolzwil-Wauwil
Dorfstrasse 38, 6242 Wauwil
Tel. 041 980 32 01 und 079 938 31 03 (Notfall)
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Sursee
Dägersteomstrasse 3, 6210 Sursee
Tel. 041 921 11 19 und 041 921 11 38 (Notfall)
Gemeindekanzlei Egolzwil, Dorfchärn, 6243 Egolzwil
Tel. 041 984 00 10 E-Mail > Webseite >
Gemeindekanzlei Wauwil, Dorfstrasse 5, 6242 Wauwil
Tel. 041 984 11 11 E-Mail > Webseite >
Regionales Zivilstandsamt Willisau
Schlossstrasse 5, 6130 Willsau
Tel. 041 972 71 91 E-Mail > Webseite >
Traversa
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Traversa, das Netzwerk für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, ist ein soziales Unternehmen, das sich für die Verbesse-rung der Lebenssituation von Menschen mit einer psychischen Erkrankung einsetzt. Das stationäre Angebot von Traversa umfasst verschiedene Wohnhäuser mit unterschiedlichen Dienstleistungen. Sie bestimmen, welches Wohnangebot Ihrem Bedürfnis ent-spricht. Als Bewohnerin oder Bewohner nehmen Sie eine zeitlich begrenzte oder unbegrenzte fachliche Betreuung und Begleitung
in Anspruch. Sie können in grösstmöglicher Selbständigkeit leben, Eigenverantwortung übernehmen und sich individuell weiter-entwickeln.
► Das Betreuungspersonal ist rund um die Uhr erreichbar
► Sie erhalten Unterstützung im Umgang mit sich selber und im Zusammenleben in der Gemeinschaft
► Sie werden in alltäglichen und lebenspraktischen Belangen angeleitet
► Sie werden in Ihrer Privatsphäre respektiert
► Sie erhalten Zeit und Raum für neue Lebensperspektiven
Das ambulante Angebot von Traversa umfasst Dienstleistungen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung in den Bereichen Wohnen, Beratung und Tagesstruktur.
Das Recovery Konzept stellt nicht die Diagnose ins Zentrum, sondern die Entwicklung und lässt Raum und Zeit dazu. Peers, also Menschen die eigene Erfahrungen mit psychischen Erkrankungen haben, spielen in Beratung und Unterstützung eine wichtige Rolle (s. Interview mit Lukas Huppenbauer).
Weiterführende Infos:
Peer Mitarbeiter Lukas Huppenbauer im Interview
Flyer Begleitetes Wohnen
Hinweise:
Traversa bietet seit Mai 2018 eine Peer geleitete Info- und Bera-tungsstelle an. Menschen mit psychischer Erkrankung und ihre Angehörigen können dieses kostenlose Angebot nutzen.
Die Traversa Wohnhäuser stehen Menschen mit einer psychischen Erkrankung in erster Linie aus den Kantonen Luzern, Ob- und Nid-walden offen
Kontakte:
Traversa Geschäftsstelle
Tribschengasse 8, 6005 Luzern
Tel. 041 319 95 00 E-Mail > Webseite >
Traversa Wohnhaus Kottenring
Kottenring 16, 6210 Sursee
Tel. 041 319 95 25 E-Mail >