INFO - WISSENSWERTES - H
Haushalthilfe
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Die Haushilfe richtet sich an Personen, die Hilfe in der eigenen Wohnung benötigen.
Die Biffig AG bietet eine ganze Palette von Dienstleistungen. Zum Grundangebot einer integrierten Gesundheitsversorgung gehören pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen (Hauspflege/Haushilfe).
Einsatzbereich:
Die Haushelferin übernimmt hauswirtschaftliche und mitmenschlich begleitende Aufgaben.
Angebot:
Sauberhalten der Wohnung, Betten machen, Einkaufen, Hilfe bei der Essenszubereitung, Waschen, Bügeln.
Neu wird auch ein Wasch- und Nähservice angeboten.
Einsatzzeit:
Montag bis Freitag. Der Einsatz erfolgt stundenweise.
Hinweis:
Tarife Hauswirtschaftliche Leistungen >
Bei den hauswirtschaftlichen Leistungen können die Spitex-Organisationen die Preise nach kantonalen Richtlinien selber bestimmen. Anfragen bitte an Biffig AG, Schötz.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.egolzwil.ch
Details zu Krankenmobilien finden Sie hier >
Hilflosenentschädigung der AHV
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In der Schweiz wohnhafte Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:
► sie in leichten, mittelschwerem oder schwerem Grade hilflos sind
► die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein halbes Jahr gedauert hat und
► kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht
Was ist unter Hilflosigkeit zu verstehen?
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen An- und Auskleiden, Körperpflege, Fortbewegen, Essen, Verrichten, Aufstehen, Absitzen und Abliegen) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Detailliertere Informationen zur Hilflosenentschädigung finden Sie hier >
Wie hoch ist die Hilflosenentschädigung?
Die aktuellen Beiträge der Hilflosenentschädigung finden Sie unter folgendem Link >
Hinweis:
Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig. Personen, die bereits vor dem Erreichen der Alters-grenze eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung bezogen haben, erhalten diese von der AHV in gleicher Höhe.
Das Anmeldeformular für Hilflosenentschädigung finden Sie hier >
Hilfsmittel der AHV
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In der Schweiz wohnende Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten und von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf Hilfs-mittel. Die AHV übernimmt ungeachtet des Einkommens und Vermögens in der Regel 75 % der Nettokosten oder aber einen Pauschalbetrag für folgende Hilfsmittel:
► Lupenbrillen oder Lesegerät/Bildschirm-Lesegerät
► Perücken
► Orthopädische Mass- und Serien-Schuhe
► Rollstühle ohne Motor
► Gesichtsepithesen
► Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte
Detaillierte Informationen zu den Hilfsmitteln, Beiträgen und Zeitintervallen finden Sie hier >
Rentnerinnen und Rentner, die keinen Anspruch auf Hilfsmittel haben, können sich auch an die Pro Senectute wenden. Als Stiftung für das Alter gewährt sie ergänzende Beiträge oder gibt selbst Hilfsmittel oder Hilfsgeräte leihweise ab.
Hinweis:
Der Anspruch auf Hilfsmittel muss mit einem Formular bei der-jenigen Ausgleichskasse angemeldet werden, welche die Alters-rente ausbezahlt.
Hindernisfreies Wohnen
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Der Verein und die Fachstelle Hindernisfrei Bauen Luzern (HBLU), setzt sich für die barrierefreie Bauweise sowie nachträgliche Bauanpassungen im öffentlichen und im privaten Bereich ein, die älteren oder behinderten Menschen entsprechen.
Die wichtigsten Dienstleistungen sind:
► Information
► Beratung
► Plan- und Baugesuchkontrolle
► Interessenvertretung
Der Verein ist eine nicht gewinnorientierte Fachhilfeorganisation und erfüllt als Dienstleistungsbetrieb einen gesetzlichen Auftrag.
Es werden alle Interessierten in Fragen hindernisfreier Bauweise beraten. Soweit die Problemstellung über bauspezifische Fragen hinausgeht (Finanzierung, Vermittlung), werden Kontakte zu den zuständigen Stellen geschaffen. Die Beratung beschränkt sich auf grundsätzliche Hinweise und Änderungsvorschläge. Für weitergehende Projektierungen werden spezialisierte Fachleute empfohlen. Die Beratungsstelle ist jederzeit bereit, in Zusammenarbeit mit dem Baugesuchsteller eine optimale gesetzeskonforme Lösung auf-zuzeigen.
Im März 2020 hat die Gemeinde Egolzwil die Infobroschüre für Sicherheitsprodukte «Sicher wohnen zu Hause» herausgegeben. Darin finden sich Produkte zur Verbesserung Ihrer Wohnumgebung, Bezugsquellen, Kosten und eine Liste der lokalen Handwerker.
Die bfu bietet eine gute Checkliste für die Analyse der eigenen Wohnumgebung. Und weitere nützliche Tipps finden Sie in der Pub-likation des Schweizerischen Roten Kreuzes «Wie wohnen im Alter»
Einen Informatik gestützten Ansatz verfolgt das kostenfreie MONA Tool. Mit dieser einfach zu bedienenden Applikation können Sie bequem zuhause Ihre Wohnsituation analysieren und sich Optimierungsvorschläge geben lassen, inklusive Produktelisten und vor-aussichtliche Umsetzungskosten. Diese App eignet sich nicht nur für informatikaffine Senioren, sondern auch für jene, die ihren Eltern mittels Tablet aufzeigen möchten, wo Verbesserungen sinnvoll wären.
Hinweis:
Der Verein Hindernisfrei Bauen Luzern HBLU erfüllt einen vorwie-gend gesetzlichen Auftrag und arbeitet im Kanton Luzern im Inte-resse der Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Pro Senectute übernimmt Einzelberatungen und macht Vorschläge für massgeschneiderte Lösungen.
Sicher wohnen zu Hause – Infobroschüre für Sicherheitsprodukte der Gemeinde Egolzwil.
MONA unterstützt Sie in Ihrem Wunsch so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Per Klick sehen Sie, wie Sie Ihre Wohnung hindernisfrei anpassen können.
Kontakte:
Hindernisfrei Bauen Luzern HBLU
Sternmattstrasse 50, 6005 Luzern
Tel. 041 360 79 88 08:00-12:00 Uhr
E-Mmail > Webseite >
Pro Senectute Geschäftsstelle Luzern
Bundesplatz 14, Postfach 3640, 6002 Luzern
Tel. 041 226 11 88 E-Mail > Webseite >
MONA Tool. Fred GmbH, David Fässler
Neugasse 83, 8005 Zürich
Tel. 043 534 00 13 / 079 366 56 06