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INFO - WISSENSWERTES - E

Ergänzungsleistungen

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Die Ergänzungsleistungen zur AHV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht mehr decken.

   

Wer seinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen bei der Ausgleichskasse Luzern geltend machen will, meldet sich bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort an. Das entsprechende Formular erhalten Sie auch bei Ihrer AHV-Zweigstelle.

   

In der Schweiz wohnhafte Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn

  sie in leichten, mittelschwerem oder schwerem Grade hilflos sind,
  die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat und
  kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.

Hinweis:

   

Mit dem EL-Rechner von Pro Senectute können Sie provisorisch ausrechnen, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. 
Die AHV-IV bietet ebenfalls die Möglichkeit zur provisori-schen Berechnung der EL mittels Formularen.   


Wenn in Ihrer provisorischen Berechnung die Ausgaben höher als die Einnahmen sind, oder wenn die Einnahmen die Ausgaben leicht überschreiten, so sollten Sie sich unbedingt für eine Ergänzungslei-stung anmelden. Die AHV-Zweigstelle Ihrer Gemeinde ist Ihnen beim Ausfüllen des EL-Anmeldeformulars gerne behilflich.

Kontakte: 

   

AHV-Zweigstelle Egolzwil 

Gemeindeverwaltung, Dorfchärn

Tel. 041 984 00 10  Details >

​   

AHV-Zweigstelle Wauwil

Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 5

Tel. 041 984 11 11  Details >

   

Pro Senectute Willisau

Menzbergstrasse 10, 6130 Willisau

Tel. 041 972 70 60  Email >

Ernährung im Alter

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Ernährung soll genussvoll und ausgewogen sein – in jedem Alter. Mit zunehmendem Alter verändert sich der Körper. Diese Verän-derungen zeigen sich bei den Hormonen und bei der Körperzusammensetzung. Der Muskelanteil und der Wassergehalt im Körper werden geringer, dafür steigt der Anteil an Körperfett. Im Vergleich zu jüngeren Jahren brauchen Senioren rund 200 bis 300 weniger Kalorien pro Tag, dafür aber Lebensmittel mit einer höheren Nährstoffdichte (Vitamine und Mineralstoffe). Die Erhaltung von Muskel-kraft spielt eine grössere Rolle, die ausreichende Zufuhr von Eiweissen und Vitamin D wirken hier unterstützend. Proteine sind besonders wichtig zum Erhalt von Muskeln und Knochen. Da der Körper keine Eiweissspeicher besitzt, macht sich ein Mangel an Eiweiss im Alter rasch bemerkbar: Es kommt zum Abbau von Muskelmasse und allgemeiner körperlicher Schwäche. Auch negative Auswirkungen auf das Immunsystem sowie eine Verzögerung der Wundheilung und Genesung können die Folge sein. 

    

►  Trinken Sie über den Tag verteilt mindestens 1.5 Liter Wasser
  Achten Sie auf ausreichende Eiweisszufuhr   Video > 
  Nehmen Sie zusätzlich Vitamin D Präparate ein
  Essen sie täglich Gemüse, Früchte und Vollkornprodukte (Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe)
  Essen Sie wenn immer möglich in Gemeinschaft – gemeinsames Essen macht mehr Freude und regt den Appetit an
  Konsumieren Sie Süssen und Salziges bewusst in kleinen Mengen
  Geniessen Sie Alkohol in kleinen Mengen (1 dl Wein oder 2-3 dl Bier)

Hinweise:

   

Pro Senectute stellt auf ihrer Webseite Ernährungs-Tipps und Rezepte bereit

   

Die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung SGE bietet
zwei Merkblätter zur Ernährung ab 60 Jahren: 
Merkblatt 1 S. >    Merkblatt 8 S. > 

 

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit BLV bietet ebenfalls ausführliche Informationen und eine umfassende Publikation für Fachleute und Multiplikatoren

Kontakte: 

   

Pro Senectute  
Menzbergstrasse 10, 6130 Willisau

Tel. 041 972 70 60   E-Mail >    Webseite >

   

Schweizerische Gesellschaft für Ernährung SGE
Eigerplatz 5, 3007 Bern

Tel. 031 385 00 00   E-Mail >    Webseite > 

       
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit

und Veterinärwesen  BLV
Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern

Tel. 058 463 30 33   Webseite >

Erwachsenenschutzrecht (KESR)

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Per 1. Januar 2013 ist das neue (Kindes- und) Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft gesetzt worden.

   

Das neue Erwachsenenschutzrecht will das Selbstbestimmungsrecht fördern und stellt dazu zwei neue Instrumente zur Verfügung. Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Fall ihrer Urteilsunfähig-keit regeln. Zudem kann sie mit einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteils-unfähigkeit zustimmt, oder eine Person bestimmen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit entscheidungsbefugt ist. Weiter wird der Rechtsschutz der betroffenen Personen bei der fürsorgerischen Unterbringung ausgebaut.

Mit dem neuen Gesetz wurde die Beistandschaft neu organisiert. Alle Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes sind bei einer Fachbehörde konzentriert. Die KESB sind kantonal organisiert; für unsere Gemeinden ist die KESB Region Willisau-Wiggertal zuständig.

Quelle:  Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Hinweis:

   

Interessierte können sich detailliert beim Eidg. Justiz- und Polizei-departement (EJPD) informieren >  Auch bei sozialinfo.ch sowie beim Beobachter finden sich nützliche Informationen zum KESR.

  

Zu Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung siehe DOCUPASS

Kontakt: 

   

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Region Willisau-Wiggertal

Schlossstrasse 3, 6130 Willisau

Tel.  041 972 58 00   E-Mail >

Details >

Entlastungsdienst

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Der Rotkreuz-Entlastungsdienst richtet sich an betreuende und pflegende Angehörige, die durch die intensive Betreuungsaufgabe zunehmend an ihre körperlichen und emotionalen Grenzen stossen (siehe Ampelsystem – Wann brauche ich Entlastung?). Umso wichtiger, dass die Angehörigen zwischendurch immer mal wieder verschnaufen können.

Geschulte Betreuerinnen und Betreuer des SRK Kanton Luzern entlasten sie in verschiedenen Situationen: Vielleicht ist der Partner betagt und mobil eingeschränkt, der Vater durch eine Operation ans Bett gefesselt oder die alleinstehende Schwester nach einem Unfall auf Hilfe angewiesen? Zögern Sie nicht, rechtzeitig Unterstützung anzufordern.

    

Quelle: SRK Luzern

Weitere Informationen:

Broschüre Rotkreuz-Entlastungsdienst >

Tarif-Übersicht Rotkreuz-Entlastungsdienst >

Finanzierung Rotkreuz-Entlastungsdienst >

Wann brauche ich Entlastung?  – Das Ampelsystem >

Video: Entlastungsangebot des SRK Zentralschweiz >

Hinweise:

   

Beachten Sie das Ampelsystem: Wann brauche ich Entlastung?

 

Wenden Sie sich bezüglich Kostenübernahme direkt an Ihre Krankenkasse gemäss Finanzierung Rotkreuz-Entlastungsdienst

Kontakt: 

   

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Luzern

Maihofstrasse 95c, 6006 Luzern

Tel. 041 418 74 50    Webseite >    E-Mail >​

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