top of page

INFO - WISSENSWERTES - O

Organspende

O

«Regeln statt aufschieben!» das Bundesamt für Gesundheit und Swisstransplant ermutigen die Bevölkerung, ihren Entscheid zur Organspende jetzt zu treffen, schriftlich festzuhalten und den Angehörigen mitzuteilen. Dadurch werden die Angehörigen entlastet und können im Sinn der verstorbenen Person entscheiden, wenn es je zu einer Situation kommen sollte, die eine entsprechende Entscheidung erfordert.

   

Die Mehrheit der Menschen in der Schweiz befürwortet die Organspende. Doch nur eine Minderheit hat den Willen schriftlich fest-gehalten oder die Familie darüber informiert. Deswegen müssen die Angehörigen oftmals im Spital über eine Organspende ent-scheiden, ohne den Willen der verstorbenen Person zu kennen. In einem solchen Fall lehnen sie die Organspende mehrheitlich ab, was dazu führt, dass viel zu wenig transplantierbare Organe zur Verfügung stehen. In der Schweiz warteten Ende 2022 insgesamt 1442 Menschen auf eine Organspende, jedoch konnte nur bei 164 Personen eine Organtransplantation vorgenommen werden.
Aus diesem Grund schlugen Bundesrat und Parlament vor, die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen; diese wurde vom Stimmvolk am 15. Mai 2022 mit 60,2% angenommen. Unter dieser neuen Regelung muss man festhalten, wenn man nicht spenden möchte. 

    

Die Widerspruchslösung kann jedoch frühestens 2026 eingeführt werden. Dies, weil vorgängig Details zur Umsetzung im Verord-nungsrecht geregelt werden müssen und ein neues Organspenderegister aufgebaut werden muss. (Das ehemalige digitale Register von 2018 von Swisstransplant wurde im Dezember 2022 gelöscht, da es beim Schutz der persönlichen Daten gescheitert war).
Bis zur Einführung der Widerspruchslösung gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod nur dann möglich ist, wenn das explizite Einverständnis vorliegt.

   

Organe, Gewebe oder Zellen können bis ins hohe Alter gespendet werden. Nicht das Alter, sondern der Gesundheitszustand ist für eine Organspende entscheidend. Das Durchschnittsalter der SpenderInnen liegt bei 60 Jahren, 2022 war der älteste Spender 87jährig; Details >

1 Mensch kann 9 Leben retten >

Seinen Willen festhalten – drei einfache Wege >

Organspende Kampagne des BAG (mit Videos) >

Weitere Informationen zur Widerspruchslösung >

Organspenderegister: die Umsetzung hapert >

Elektronisches Patientendossier >

Hinweise:

   

Halten Sie Ihren Willen, Organe und/oder Gewebe zu spenden oder nicht zu spenden, in einer Spendekarte fest. Tragen Sie die Spen-denkarte stets auf sich. Informieren Sie Ihre Angehörigen über die getroffene Entscheidung. 

   
Die Entscheidung ist nicht endgültig, sie kann jederzeit geändert werden.

   

Spendekarten können bei Arztpraxen, Apotheken, Spitälern oder

bei Swisstransplant kostenlos bezogen werden.

Die Spendekarte kann auch online ausgefüllt werden >

Kontakt: 

   

Swisstransplant

Effingerstrasse 1, 3011 Bern

Tel. 058 123 80 00

E-Mail >  Webseite >

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin, Sektion Transplantation

Schwarzenbrungstrasse 157, 3003 Bern

Tel. 058 463 51 54

E-Mail >  Webseite >

Organspende
bottom of page